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   KG, 06.07.2007 - 1 W 144/07   

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https://dejure.org/2007,3693
KG, 06.07.2007 - 1 W 144/07 (https://dejure.org/2007,3693)
KG, Entscheidung vom 06.07.2007 - 1 W 144/07 (https://dejure.org/2007,3693)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 1 W 144/07 (https://dejure.org/2007,3693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewirkung der Zustellung durch Übergabe des Schriftstücks an ein in der Wohnung des Zustellungsadressaten lebendes 11-jähriges Kind

  • Judicialis

    ZPO § 178; ; ZPO § 189; ; RVG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1 § 189; RVG § 11
    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Schriftstücks an minderjähriges Kind im Haushalt des Adressaten - Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art bei der Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 11 RVG
    Vergütungsfestsetzung, gebührenrechtsfremde Einwendungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 43
  • Rpfleger 2007, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04

    Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Gewinnzusagen eines

    Auszug aus KG, 06.07.2007 - 1 W 144/07
    Grundsätzlich führt schon die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung; eine Substantiierung der Einwendung ist nicht erforderlich (Senat, RVG-Report 2007, 62; OLG Koblenz, MDR 2006, 559 f.).
  • BGH, 17.11.1972 - IV ZB 80/71

    Vertreter - Gesetzlicher Vertreter - Zustellung - Zustellungsempfänger -

    Auszug aus KG, 06.07.2007 - 1 W 144/07
    Zwar steht der Wortlaut der Regelung in § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO einer Ersatzzustellung an Minderjährige nicht grundsätzlich entgegen, da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weder Volljährigkeit noch Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt werden (BGH VersR 1973, 156).
  • RG, 12.11.1884 - I 303/84

    Bedeutung von Fehlern in der Ersatzzustellung; Verzicht auf die Geltendmachung

    Auszug aus KG, 06.07.2007 - 1 W 144/07
    Bei einem erst 11 Jahre alten Kind kann jedoch nicht angenommen werden, dass es nach seinem Alter und seiner geistigen Entwicklung dazu in der Lage ist, den Zweck der Zustellung und der Verpflichtung, die Sendung dem Adressaten auszuhändigen, zu erkennen (vgl. RGZ 14, 338 sowie die Nachweise bei Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 178 Rdn. 13).
  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 10 W 40/10

    Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten:

    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598, zitiert nach juris; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269, zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41, zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, RVG-Report 2008, 418, zitiert nach juris; OLG Naumburg, MDR 2008, 1367 - 1368, zitiert nach juris; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, AGS 2003, 160, zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; KG Berlin MDR 2008, 43 - 44 zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., Bearbeitung 2009, § 11 RVG, Rdn. 52, Rdn. 57).
  • FG Münster, 22.10.2019 - 5 Ko 2255/19

    Kostenrecht - Zur Festsetzung der gesetzlichen Vergütung eines (früheren)

    Sie muss auf die Besonderheiten des konkreten Falls bezogen sein und jedenfalls im Ansatz die Möglichkeit erkennen lassen, dass der Anspruch des Antragstellers aus materiell-rechtlichen Gründen unbegründet sein könnte (vgl. jeweils m.w.N. KG Berlin, Beschluss vom 06.07.2007, 1 W 144/07, MDR 2008, 43; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, § 11 Rn. 111 ff.).
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